AGB
1.1 Geltungsbereich
Leistungen & Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und werden nur schriftlich oder per E-mail erteilt.
Die Annahme eines Angebotes ist nur auf den gesamten Leistungsumfang des Angebotes gültig.
Angebote sind nur einmalig gülig und nicht auf andere Gewerke übertragbar.
1.3 Beauftragung
Die Beauftragung ist nur in schriftlicher Form oder per E-Mail gültig.
1.4 Preise
Alle von uns genannten Preise sind exkl. Umsatzsteuer zu verstehen.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, sind Rechnungen der Firma audio-design technic & engineering e.U. innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu begleichen.
Die Stornogebühren für bereits schriftlich beauftragte Angebote oder Veranstaltungen betragen bei 30 Tagen vor Auftragsbeginn 25 % des Gesamtauftragsvolumens, zwischen 14 und 8 Tagen 50 % und bei Storno unter 8 Tagen 80 %. zzg. USt.
1.5 Leistungsfristen & Termine
Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist.
Die Mietzeit unseres Equipments beginnt mit dem Tag der Zustellung und endet mit dem Tag der Abholung.
Bei Nichtbenutzung gemieteter Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird kein Abzug gewährt, ausgenommen es wurde eine gesonderte Vereinbarung diesbezüglich getroffen.
Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche auf seine Kosten zu veranlassen, damit die Arbeiten
der Firma audio-design technic & engineering e.U. rechtzeitig angefangen und störungsfrei durchgeführt werden können.
1.6 Gewährleistung
Die Weitervermietung der überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung (inkl. Auf-Abbau) haftet der Auftraggeber für jegliche Schäden durch unautorisierte Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer, Spannungsschwankungen, Stromausfälle und Diebstahl. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte ordnungsgemäß zu behandeln, und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des Leistungszeitraumes entstehen (Transport, Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl ....).
Für Schäden an technischen Anlagen und Personen, die direkt oder indirekt durch eine fehlerhafte elektrische Installation verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
Beim Auftraggeber zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände, Zubehör, .... werden ihm zum Neupreis in Rechnung gestellt.
Der Kunde hat von uns überlassene Geräte & Zubehör vor Witterungs-, Fremdeinflüssen und sonstigen äußeren Einflüssen in geeigneter Weise zu schützen.
Bei Selbstabholung oder Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber/Mieter, erkennt dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände sind ausgeschlossen.
1.7 Genehmigungen & Bewilligungen
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Genehmigungen gegenüber Behörden, insbesondere auch
urheberrechtlicher Natur, einschließlich Anmeldung der
Veranstaltung, auf seine Kosten zu veranlassen.
Ebensi sind alle für die Behörde benötigten Befunde und statischen Gutachten auf Kosten des Kunden zu erbringen.
1.8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperrbänder und sonstige Sicherungsmaßnahmensind vom Kunden beizustellen.
Für alle Anbote, Konzepte, Zeichnungen und andere projektbezogene Unterlagen behält sich die Firma audio-design technic & engineering e.U. das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Anfallende Stromkosten, die durch die Geräte der Firma audio-design verursacht werden, können nicht in Rechnung gestellt werden und sind vom Auftraggeber zu übernehmen.